Jugendschutzkonzept

Der VfB Schuby von 1952 e.V. steht für Gemeinschaft, Fairness und ein respektvolles Miteinander. Dieses Konzept regelt Prävention, Sensibilisierung und den Umgang mit Verdachtsfällen im Kinder- und Jugendschutz.

Stand: Juli 2026 · Nächste Überprüfung: Juli 2027

Ansprechpartner im Jugendschutz

Vertrauenspersonen für Kinder, Eltern, Trainer*innen und Vereinsoffizielle:
    • Jugendschutzbeauftragter: Steffen Bartsch, 1. Vorsitzender Roßweg 6, 24850 Schuby · Mobil: 0172 3931925
    • Stellvertretender Jugendschutzbeauftragter: Timon Sierks, Jugendobmann Achter de Kark 5, 24855 Jübek · Mobil: 0151 54885201

1. Präambel und Zielsetzung

Wir nehmen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die uns anvertraut sind. Unser Ziel ist es, ihnen ein sicheres und förderndes Umfeld zu bieten, in dem sie Freude am Fußball erleben und sich persönlich, sozial und sportlich weiterentwickeln können – frei von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung. Dieses Konzept ist verbindlich für alle Vereinsmitglieder und Verantwortlichen.

2. Geltungsbereich

Das Konzept gilt für:
    • alle Mitglieder des VfB Schuby
    • Trainer*innen, Betreuer*innen und Funktionär*innen
    • ehrenamtlich Tätige
    • alle Vereinsaktivitäten (Training, Spielbetrieb, Fahrten, Veranstaltungen)

3. Leitbild und Werte

    • Respekt: Wir achten Würde, Grenzen und Meinungen jedes Einzelnen.
    • Fairness: Wir gehen offen und ehrlich miteinander um.
    • Gewaltfreiheit: Körperliche und seelische Gewalt haben bei uns keinen Platz.
    • Schutz und Vertrauen: Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns sicher fühlen.
    • Beteiligung: Junge Menschen sollen mitreden und mitgestalten können.

4. Prävention und Verhaltensregeln

A. Erweitertes Führungszeugnis

Der VfB Schuby stellt sicher, dass alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ihre persönliche Eignung nachweisen. Rechtsgrundlage ist § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein erweitertes Führungszeugnis ist von allen Personen vorzulegen, die beruflich, ehrenamtlich oder im Rahmen eines Freiwilligendienstes Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden und dabei regelmäßigen Kontakt zu Minderjährigen haben – insbesondere Trainer*innen, Betreuer*innen und Jugendleiter*innen.

Beantragung

Der Antrag wird von der betroffenen Person selbst bei der zuständigen Behörde (Bürgeramt) oder online beim Bundesamt für Justiz gestellt. Voraussetzung ist eine schriftliche Bestätigung des Vereins, dass das Führungszeugnis aufgrund der gesetzlichen Vorgabe benötigt wird.

Vorlage und Einsichtnahme

Das Führungszeugnis ist dem Vereinsvorstand bzw. der benannten verantwortlichen Person im Original vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Einsichtnahme darf es nicht älter als drei Monate sein; es muss alle fünf Jahre erneuert werden. Geprüft wird ausschließlich, ob Eintragungen vorliegen, die einer Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen entgegenstehen.

Dokumentation und Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes (DSGVO) werden weder Kopien des erweiterten Führungszeugnisses angefertigt noch Originale dauerhaft aufbewahrt. Einsichtnahme und Dokumentation erfolgen ausschließlich durch den Jugendschutzbeauftragten oder dessen Stellvertreter. Dokumentiert werden ausschließlich:
    • Name der geprüften Person
    • Datum der Einsichtnahme
    • Name der prüfenden Person
    • Ergebnis der Prüfung (z. B. „keine einschlägigen Eintragungen“)
    • Termin der nächsten erforderlichen Vorlage
Die Dokumentation wird vertraulich aufbewahrt und ausschließlich für Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes verwendet.

B. Verhaltenskodex

Alle Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich unterschreiben den Ehrenkodex des VfB Schuby. Darin verpflichten sie sich:
    • die Würde und Privatsphäre der Kinder zu achten
    • keine Form von Gewalt auszuüben
    • Nähe und Distanz verantwortungsbewusst zu gestalten
    • niemals ihre Rolle auszunutzen
    • sich gegen Diskriminierung, Rassismus und Mobbing zu stellen
    • bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung umgehend zu handeln

C. Training und Fahrten

    • Körperkontakt erfolgt ausschließlich in sportlich begründetem Rahmen.
    • Bei Freizeiten und Turnieren gelten klare Aufsichts- und Übernachtungsregeln:
        • Mädchen und Jungen schlafen getrennt.
        • Betreuer*innen übernachten immer in separaten Räumen.
        • Aufsichtspflichten sind schriftlich geregelt.
    • Gespräche über persönliche Themen finden nur in angemessener Umgebung und unter Wahrung der Privatsphäre statt.

5. Ansprechpartner und Meldewege

Der Vorstand benennt einen Jugendschutzbeauftragten, der als Vertrauensperson fungiert – erreichbar für Kinder, Eltern, Trainer*innen und Vereinsoffizielle (Kontaktdaten siehe oben).

Vorgehen im Verdachtsfall

    1. Sofortiges vertrauliches Gespräch mit dem Jugendschutzbeauftragten.
    2. Schriftliche Dokumentation des Vorfalls.
    3. Enge Abstimmung mit dem Vereinsvorstand.
    4. Kontaktaufnahme mit externen Fachstellen (z. B. Jugendamt, Kinderschutzbund, Polizei).
    5. Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person werden priorisiert.

6. Schulung und Sensibilisierung

Alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Trainer*innen, Betreuer*innen und Übungsleiter*innen nehmen an einer Informationsveranstaltung zum Kinder- und Jugendschutz teil. Sie umfasst eine Kurzschulung zu den Grundlagen des Jugendschutzes, dem Erkennen von Gefährdungssituationen sowie den Handlungsabläufen im Verdachtsfall. Gemeinsam mit den Beteiligten werden verbindliche Verhaltensregeln für den Trainings- und Vereinsalltag erarbeitet und regelmäßig überprüft. Die Teilnahme wird dokumentiert und ist für den genannten Personenkreis einmal jährlich verpflichtend.

Termine: Schulungen und Überprüfungen

Datum Inhalt
25.09.2026 Schulung
25.01.2027 Schulung
25.06.2027 Schulung inkl. jährlicher Überprüfung
24.09.2027 Schulung

7. Digitale Kommunikation und soziale Medien

    • Vereinsinterne Kommunikation erfolgt öffentlich und transparent über Gruppenkanäle.
    • Private Einzelkommunikation (z. B. WhatsApp, Instagram) wird vermieden oder dokumentiert.
    • Bilder und Videos Minderjähriger dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.
    • Ein respektvoller und angemessener Umgangston ist Pflicht.

8. Zusammenarbeit mit Fachstellen

Der VfB Schuby arbeitet eng mit folgenden externen Partnern zusammen:
    • Jugendamt Schleswig-Flensburg
    • Kreisjugendring Schleswig-Flensburg
    • Landessportverband Schleswig-Holstein
    • Schleswig-Holsteinischer Fußballverband
    • Deutscher Kinderschutzbund
Diese Stellen unterstützen bei Prävention, Beratung, Schulung und Krisenintervention.

9. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche werden aktiv einbezogen:
    • bei der Entwicklung von Mannschafts- und Verhaltensregeln
    • durch Feedbackrunden und Spielervertretungen
    • durch Beteiligung an Entscheidungen über Freizeitaktivitäten
So fördern wir Selbstbewusstsein und Verantwortungsgefühl.

10. Überprüfung und Weiterentwicklung

Das Jugendschutzkonzept wird jedes Jahr durch Vorstand und Jugendabteilung überprüft und bei Bedarf angepasst.

Anhang

    1. Ehrenkodex
    2. Vorstandsbeschluss zum Kinderschutz (§ 72a SGB VIII)
    3. Leitfaden für Verdachts- und Krisenfälle
    4. Musterformular: Erklärung zur Einsicht des Führungszeugnisses

Verabschiedet durch Vorstand & Jugendleitung – VfB Schuby von 1952 e.V. · Letzte Aktualisierung: Juli 2026 · Nächste Überprüfung: Juli 2027