SHFV Informationen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Spielzeit 2020/21

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Das Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes hat sich heute in seiner zweiten ordentlichen Sitzung des Jahres 2021 mit der aktuellen Lage im Amateurfußball befasst.

Im Vordergrund steht für das Präsidium, dass fußballbegeisterte Menschen – insbesondere Kinder und Jugendliche – auf die Plätze zurückkehren können, sobald dies die Verfügungslage erlaubt. Dabei muss es nicht zwingend um Punkte, Auf- und Abstiege gehen, Wettbewerbs-Modelle auf freiwilliger Basis sind eine Option. Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme jeglichen Spielbetriebs bleibt die gesundheitliche Vertretbarkeit. Dies schließt nach wie vor die Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit ein.

Um eine endgültige Entscheidung treffen zu können, ob die Saison 2020/21 sportlich beendet werden kann, sollen die Ergebnisse der kommenden Ministerpräsident*innen-Konferenz am 3. März mitberücksichtigt werden. Die im Anschluss an die Konferenz geltende Neufassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird den Rahmen vorgeben, ob und in welcher Form Mannschaftssport ab dem 8. März 2021 in Schleswig-Holstein möglich ist. Ferner sind nach den bereits durchgeführten Videokonferenzen im Frauen- und Herrenbereich weitere Videokonferenzen am 26. Februar und am 2. März im Juniorenbereich vorgesehen. Auf der Basis der nach der Ministerpräsident*innen-Konferenz verabschiedeten Landesverordnung wird das SHFV-Präsidium in einer außerordentlichen Sitzung am 10. März 2021 über die Fortsetzung des Spielbetriebs in der Saison 2020/21 entscheiden. Das Präsidium strebt eine einheitliche Vorgehensweise für den Herren-, Frauen- und Mädchen- sowie den Juniorenbereich an.

Quelle:
https://www.shfv-kiel.de/news/shfv-praesidium-beriet-ueber-spielbetrieb