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Mitgliedsbeiträge während der Corona Pandemie

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Liebe Mitglieder des VfB Schuby,

mich erreichen vermehrt die verständlichen Fragen, was denn mit den von euch gezahlten Mitgliedsbeiträgen geschieht und warum nicht eine vorübergehende Einstellung des Beitragseinzuges möglich ist.

Wie viele Vereine ist auch der VfB Schuby Opfer der aktuellen Pandemie und hat eine nicht unerhebliche Anzahl von Austritten zu verzeichnen.
Die Austrittsentwicklung unterscheidet sich von den Vorjahren im Wesentlichen dadurch, dass den Austritten keine Eintritte gegenüberstehen, sodass wir über messbar weniger Mittel verfügen. Da Verbandsabgaben und vertragliche Leistungen fortlaufen, benötigen wir die Beiträge, um unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Einsparungen aufgrund des ruhenden Wettkampfgeschehens stehen fehlende Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen gegenüber.
Die Kasse ist zum Glück noch „gesund“, aber große Rücklagen können und werden nicht gebildet. Wir haben die vergangenen Monate genutzt, um für die Allgemeinsportsparte neue Turnmatten zu beschaffen, was mit Hilfe von Sponsoren und den Spartenmitteln finanzierbar wurde. Die Schützensparte erhält eine neue, gesetzlich vorgeschrieben Lüftung, die die Kasse trotz großer Unterstützung der Gemeinde Schuby und Zuschussgewährung durch den Landessportverband zusätzlich belasten wird.

Hinzu kommt, dass ein befristeter Erlass der Beitragszahlungen vereins- und steuerrechtlich nicht unbedenklich wäre. Der Landessportverband hat in seinen Corona-Hinweisen (https://www.lsv-sh.de/corona/faqs/) Folgendes ausgeführt:

 …Viele Vereine sehen es aber aktuell als nicht gerechtfertigt an, die Beiträge einzuziehen, da der Verein aufgrund der Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zeitweise überhaupt kein Sportprogramm anbietet und möchten daher auf die Beitragserhebung zeitweise verzichten. Vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeit und der steuerlichen Regelungen hierzu ist das nicht ganz unproblematisch. Der Verzicht auf Beiträge, ohne dass dies in den Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen geregelt ist, kann schädlich für die Gemeinnützigkeit sein. Möglicherweise macht sich ein Vereinsvorstand, der ohne satzungsmäßige Grundlage, ohne Regelung in der Beitragsordnung und ohne Beschluss der Mitgliederversammlung Beiträge bei einzelnen oder auch pauschal bei allen Mitgliedern nicht einzieht, sogar gegenüber dem Verein schadensersatzpflichtig…

Diese rechtliche Bewertung müssen wir beachten. Wir werden uns auf der nächsten Jahreshauptversammlung mit diesen Fragen befassen und Lösungen erarbeiten müssen.
Gleichwohl besteht das bereits im letzten Jahr publizierte Angebot, im Falle der wirtschaftlichen Not, Beitragsreduzierungen oder -stundungen vorzunehmen.
Im Bedarfsfall wendet euch bitte an mich (04625/1895575), eine vertrauliche Behandlung der Anfrage sichere ich selbstverständlich zu.

Liebe Mitglieder, ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Klärung der bestehenden Fragen beitragen. Ihr könnt sicher sein, dass der Vorstand eure Beiträge satzungsgemäß und auf der Grundlage einer treuhänderischen Verwaltung einsetzt. Ich hoffe, dass ihr dem VfB Schuby treu bleibt und wir uns bald wieder auf den Sportstätten treffen und unserem Sport nachgehen können.

Viele Grüße, bleibt gesund

Uwe Jürgensen, 1. Vorsitzender

2021-02-14 Corona-Brief Beiträge