Die Zeit vor der Gründung

Im Jahre 1934 begann der Bau eines Schießstandes im Gelände der gemeindeeigenen Kiesgrube (heute das Gelände des VfB Schuby) durch die Gemeinde Schuby und den damaligen Reichskriegerbund (Kyffhäuserbund). Der Entwurf und die Planung wurden durch Schmiedemeister Heinrich Mees sowie Maurer u. Zimmerer Willi Kray durchgeführt, welche auch die Bauleitung übernahmen. Gebaut wurden ein Kleinkaliber-Stand mit drei Scheiben auf einer Entfernung von 50m, sowie ein Wehrmannstand mit zwei Scheiben auf 100m Entfernung. Der Stand diente in dieser Zeit ausschließlich der vormilitärischen Nutzung. Neben den Schützen fanden auch passionierte Jäger hier einen Übungsplatz. Überreste der 100m Bahn, wie z.B. die alte Anzeigerdeckung, sind heute noch vorhanden.

(Heinrich Mees, 1934)

Im Jahre 1936 wurden alle schießsportlichen Vereinigungen und Gilden zwangsweise in den „Deutschen Schützenverband im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen“ überführt. Widersetzten Vereine oder Gilden sich dieser Anordnung, so wurden sie mit einem Betätigungsverbot belegt. Vermutlich war auch der Kyffhäuserbund davon betroffen.

Später wurde der Bau eines 175m Standes in Angriff genommen, infolge des Kriegsausbruchs am 1. September 1939 wurde dieser jedoch nicht vollendet.


(Der Schießstand zu Beginn des Krieges, 1940)
(Betonbunker Mitte: 25 Stand, Rechte Seite im Bild: 50m 3 Stellung)

In den Jahren 1940 bis 1944 wurde der Schießsport durch die NS-Regierung gefördert.


(Schuby, 1943)

In den Gliederungen der NSDAP war ein reger Schießbetrieb zu verzeichnen. Es gab keinen eigentlichen Schützenverein in Schuby. Während des Krieges diente die Schießbahn dem Anbau von Bohnen, Kartoffeln, Spargel und Tabak. Die Tabakpflanzen konnten gegen eine Gebühr beim Zoll eingekauft und angebaut werden. Die Bewässerung der angebauten Pflanzen wurde durch das Abwasser der alten Meierei sichergestellt. Dies Floss von der Meierei in der Hauptstraße über den Putjeberg, am Putjeteich vorbei, über den Putjeredder hin zur Kießkuhle.

Nach dem Kriegsende 1945 erzielten die Alliierten Besatzungsmächte am 7. Januar 1946 mit dem Kontrollratsbefehl Nr. 2 (Einziehung und Ablieferung von Waffen und Munition) einen Erfolg, der die Ablieferung aller Schusswaffen bestimmte.

(Kontrollratsbefehl Nr. 2, 1946)

 Jeder Person und jeder Behörde war damit verboten, Waffen zu besitzen. Auf Schusswaffenbesitz standen nun Freiheits- oder gar die Todesstrafe. Das gesamte deutsche Schützenwesen kam zum Erliegen. Es wurden jedoch nicht alle Schusswaffen von ihren Besitzern abgegeben. Ein großer Teil wurde versteckt gehalten.

Infolge großen Mangels an Heizmaterial (Brennholznot) in den ersten Jahren nach dem Krieg wurde der Schießstand von Holzsammlern stark beschädigt. Nach und nach verschwand das gesamte Zubehör der Deckungen einschließlich der Blechdächer. Fast die gesamten Bretter der Außenwände des Gebäudes verschwanden. Ebenso Türen, Fenster, Luken und das Inventar. Selbst die große Eiche vor dem Schießstand wurde gefällt. Aus dem Stumpen wuchsen 2 Triebe die von Hans und Heinrich Mees gehegt und gepflegt wurden. Diese Doppel-Eiche steht noch heute vor dem Schießstand.

Am 26. Mai 1952 erhielt die Bundesrepublik Deutschland mittels des Deutschlandvertrags volle Souveränität und das Reichswaffengesetz erlangte wieder Gesetzeskraft. In folge dessen gab es eine Waffenamnestie. Nach Anmeldung der Waffe bei der Kreisbehörde und Zahlung einer Geldbuße, für ein KK-Gewehr betrug diese 50,00 DM (Heute wären dies von der Kaufkraft her 93,82 €), und Erhalt eines Waffenscheines, durfte die Waffe wieder geführt werden.

In Schuby tauchten sämtliche damalig vorhandenen Kleinkaliber-Büchsen mehr oder weniger gut erhalten wieder auf. Sie wurden von ihren Besitzern angemeldet und instand gesetzt. Neue Kleinkaliber-Büchsen waren zu dem Zeitpunkt noch nicht im Handel erhältlich.

 

Zurück zum Inhalt